Vom 01.03.2017 bis zum 28.04.2017 können erste Anträge für die neue BMVI- Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland eingereicht werden. Die erste Phase des Förderprogramms sieht dabei 10 Mio. Euro für Normalladeinfrastrukturen ( bis 22 kW) und bis zu 2.500 Schnellladepunkte (ab 22kW) vor. Bis zum Jahr 2020 sollen 300 Mio. Euro für den Markthochlauf der Elektromobilität investiert werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gegenstand der Förderung sind Investitionszuschüsse für die Anschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen. Das umfasst auch die dafür erforderlichen Netzanschlüsse am Ladesstandort sowie die Montage der Ladestationen.
- Normal- undSchnellladepunkte: Ladesäulen, Leistungselektronik, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, Parkplatzmarkierungen, etc.
- Förderhöhe: Bis zu max. 40 Prozent bis höchsten
– 3.000 € für Normalladepunkte ( bis einschließlich 22 kW)
– 12.000 € für Schnellladepunkte (< 100 kW) – 30.000 € für Schnellladepunkte (> 100 kW)
- Förderhöhe: Bis zu max. 40 Prozent bis höchsten
- Netzanschlussleistungen: Netzanschluss, Umspannstation, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher
- Förderhöhe: Bis zu max. 40 Prozent bis höchsten
– 5.000 € für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
– 50.000 € für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Förderhöhe: Bis zu max. 40 Prozent bis höchsten
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